Vertragsrecht
Vertragsrecht in der Kanzlei von Dr. Frank Philipp in Feldkirch in Vorarlberg
Das Vertragsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für jede Art von Verträgen. Durch unsere langjährige Erfahrung und gründliche Kenntnis der formalen Vorgaben und juristischen Fallstricke können wir unsere Mandanten bestmöglich bei der Errichtung von Verträgen unterstützen.
Klientenzentrierte Unterstützung bei der Vertragserstellung
Wir errichten Liegenschafts-, Wohnungseigentums-, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Dienstbarkeitsverträge ebenso wie Miet- und Pachtverträge nach den individuellen Vorgaben der beiden Vertragspartner, regeln für Sie die Eintragung oder Löschung von Pfandrechten oder Dienstbarkeiten und den Eintrag Ihrer grundbücherlichen Rechte. Außerdem beraten wir Sie in allen Fragen der Vertragserstellung.
Verfügungen bei Dr. Frank Philipp
Zusätzlich helfen wir Ihnen bei der Erstellung einseitiger Verfügungen. In der Patientenverfügung legen Sie beispielsweise fest, ob und in welchem Umfang im Falle eines schweren Unfalls oder einer unheilbaren Krankheit lebensverlängernde medizinische Maßnahmen ergriffen werden sollen. Solche Verfügungen treten immer dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu bekunden.