Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Kanzlei von Dr. Frank Philipp in Feldkirch in Vorarlberg
Das Arbeitsrecht hat den primären Zweck, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgebern auszugleichen.
Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung ist durch zahlreiche Sondergesetze geprägt. Zugunsten besonders schützenswerter Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Eltern, Behinderte, Präsenzdiener, Betriebsratsmitglieder) existieren eigene Regelungen. Je nach Branche gibt es außerdem unterschiedliche Bestimmungen, die das Mindestentgelt, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch betreffen.
Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes sind die gesetzlichen Regelungen über die Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Entlassung und Austritt und daraus resultierenden Folgen (z.B. Kündigungsentschädigung, Abfertigung).