Ski- & Sportrecht
Skirecht und Sportrecht bei Dr. Frank Philipp in Feldkirch in Vorarlberg
In diversen Sportarten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, oft auch durch Fremdverschulden.
Im Skirecht existieren in Form der FIS-Regeln schriftliche Verhaltensvorschriften mit rechtlicher Bedeutsamkeit. Bei anderen gefahrträchtigen Sportarten (z.B. Skitourengehen, Bergsteigen, Mountainbiken, Extremsportarten wie Rafting, Canyoning, Klettern usw.) ist es hingegen mangels allgemeingültiger Normen oft schwierig, die Rechtswidrigkeit des unfallursächlichen Verhalten zu bestimmen. Dies ist jedoch notwendige Voraussetzung, um nach Unfällen Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Wir verfügen insbesondere im Schi- und Mountainbikerecht über langjährige forensische Erfahrung, Sie vor den österreichischen Gerichten wirksam und erfolgreich zu vertreten.