Schadenersatzrecht
Schadenersatz in der Kanzlei von Dr. Frank Philipp in Feldkirch in Vorarlberg
Grundsätzlich kann jeder im Falle eines ihm rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schadens Schadenersatz vom Schädiger fordern. Dessen Haftung leitet sich im Einzelfall aus einem Vertrag oder einer Verletzung einer allgemeingültigen Verhaltenspflicht ab. Ein Unternehmer haftet beispielsweise oft für seine Mitarbeiter, wenn sie durch fahrlässiges Handeln Schaden verursachen. In unserer Kanzlei beschäftigen wir uns seit Jahrzehnten mit der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
Spezielle Schadenersatzfälle bei Dr. Frank Philipp
In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Feldkirch in Vorarlberg haben wir lange Erfahrung in der Behandlung auch von Sonderfälle des Haftpflichtrechtes, etwa Sachverständigen-, Gehilfen-, Arzt-, Wegehalter-, Tierhalter-, Amts- und Staatshaftungen sowie etwa der Haftung gefährliche Bauwerke etc.