Amtshaftung

Amtshaftung in der Anwaltskanzlei von Dr. Frank Philipp in Feldkirch in Vorarlberg

Die Amtshaftung regelt die Haftung von Rechtsträgern (Bund, Land, Gemeinden, Körperschaften und Sozialversicherungen) für Schäden, die ihre Organe beim Vollzug der Gesetze durch rechtswidriges Verhalten verschuldet haben. Wir verfügen gerade in diesem Bereich über viel Erfahrung und haben bereits zahlreiche Amtshaftungsansprüche erfolgreich durchgesetzt oder abgewehrt.

Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen

Organe, deren rechtswidriges Verhalten in Vollziehung der Gesetze einen Amtshaftungsanspruch auslösen kann, sind beispielsweise Polizeibeamte, Amtssachverständige oder Verwaltungsbeamte. Zwar haftet das Organ selbst dem Geschädigten gegenüber nicht, dieser kann aber unter bestimmten Voraussetzungen vom Rechtsträger, also dem Bund, dem Bundesland oder der Gemeinde, Schadenersatz verlangen.

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