Honorar

Honorarvereinbarung, Tarife und Richtlinien in der Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Frank Philipp in Feldkirch in Vorarlberg

Als Rechtsanwälte sind wir bemüht, Ihre Interessen mit persönlichem Einsatz bestmöglich durchzusetzen, um Schaden von Ihnen abzuwenden. Unser Honorar errechnet sich nach dem Rechtsanwalt-Tarifgesetz (RATG), nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und dem Notariats-Tarifgesetz (NTG). In diesen Richtlinien ist genau geregelt, für welche Leistung welches Honorar veranschlagt wird. Als Richtschnur gilt die Höhe des Streitwerts. Darunter versteht man den Wert Ihres eigenen bzw. des gegnerischen Anspruchs. Je höher dieser Streitwert, desto höher ist auch das tarifliche Honorar.

 

Honorar bei Gerichtsverfahren

In zivilrechtlichen Verfahren muss jede Prozesspartei selbst für den Prozessaufwand aufkommen. Endet der Prozess erfolgreich, muss der Prozessgegner sämtliche Kosten übernehmen. Im Falle eines Teilerfolgs kommt es zu einer anteilsmäßigen Kostenerstattung. Um das Prozesskostenrisiko zu minimieren, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen

Honorarvereinbarung

Wurde keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen, werden die Anwaltskosten gemäß Tarif abgerechnet. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Stundensatz zu veranschlagen. Eine Pauschalierung bietet sich vor allem bei Vertragserrichtungen und anderen Leistungen an, deren Umfang bereits zu Beginn unserer Arbeit feststeht.

Erstgespräch bei Dr. Frank Philipp

Das unverbindliche Erstgespräch in unserer Kanzlei in Feldkirch in Vorarlberg dient dazu, Ihr Rechtsproblem zu erörtern und Sie über die geltende Rechtslage aufzuklären. Dafür nehmen wir uns ausreichend Zeit.

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